Die Aufhebung des Präsenzunterrichts wurde bis Mitte Februar verlängert. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiter.
Als Download dazu die aktuellen Schreiben des Hessischen Kultusminsteriums. Darunter ist auch die "Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld" zu finden.
Weitere Informationen vom Hessischen Kultusministerium mit Datum 21.1.21:
Wichtig - Schulbesuch und Krankheitssymptome:
Schülerinnen und Schüler dürfen den Unterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen nicht besuchen, wenn sie selbst oder ihre Haushaltsangehörigen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen.
Darüber hinaus dürfen Schülerinnen und Schüler, die noch nicht zwölf Jahre alt sind, den
Unterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen nicht besuchen, solange Angehörige des gleichen Hausstandes aufgrund einer möglichen Infektion mit
SARS-CoV-2 einer individuell angeordneten Absonderung (Quarantäne) unterliegen.
Sollte Ihr Kind Krankheitssymptome haben, darf es nicht zur Schule kommen! Lesen Sie hierzu bitte die Ausführungen des Kultusministeriums:
Die Wartbergschule hat ihn - den ultimativen Abstandshalter:
Bitte arbeiten Sie weiterhin an der Einhaltung der Hygieneregeln auch zu Hause. Vielen, vielen Dank!
In dieser neuen Rubrik sammeln wir Ideen für die Zeit zu Hause während der Corona-Pandemie.