Einschulung / Schulwechsel

- demnächst schulpflichtig wird oder
- ein Schulwechsel an die Wartbergschule ansteht:
- Beratungstermine
- Schnuppertag
- Einschulung in das erste Schuljahr
- Schulwechsel an die Wartbergschule
- Schulbegleiter/-innen
- Beförderung
- Gabe von Medikamenten während der Unterrichtszeit
- Informationen zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
1. Beratungstermine
Sollte sich für Sie als Eltern die Frage stellen, ob die Wartbergschule ein geeigneter Förderort für Ihr Kind sein kann, dann zögern Sie nicht, einen Termin mit uns zu vereinbaren.
In einem Beratungsgespräch können offene Fragen geklärt werden, anschließend können Sie sich gerne die Schule ansehen. Ihr Wunsch als Eltern ist im Hinblick auf die Frage, in welcher Schule bzw. Schulform Ihr Kind gefördert werden soll, von großer Bedeutung!
2. Schnuppertag
Gegen Ende eines jeden Schuljahres laden wir alle Kinder, die nach den Sommerferien in die Wartbergschule eingeschult werden, zu einem Schnuppertag ein.
An diesem Tag haben zum einen die zukünftigen Wartbergschüler/-innen die Möglichkeit, die Schule, das Personal und vor allem ihre zukünftigen Mitschüler-/innen kennen zu lernen. Zum anderen hilft diese Begegnung auch dem Personal der Schule bei der Klassenbildung für das nächste Schuljahr.
Die Zusammensetzungen der zukünftigen Klassen werden auf einer Konferenz am Ende des Schuljahres vom Kollegium der Schule
beschlossen und den Eltern schriftlich mitgeteilt.
3. Einschulung in das erste Schuljahr
Noch vor den Sommerferien erhalten die Eltern aller bei uns angemeldeten Schüler/-innen ein Schreiben von uns. Darin teilen wir Ihnen u.a. mit,
- wann der erste Schultag Ihres Kindes sein wird,
- wer der/die Klassenlehrer/-in sein wird und
- wann die Einschulungsfeier stattfinden wird.
Alle weiteren Fragen, beispielsweise ob bzw. welches Material angeschafft werden soll, können zu Beginn des neuen Schuljahres direkt mit der Lehrkraft Ihres Kindes geklärt werden. Am ersten Schultag haben die Klassenlehrer/-innen stets Zeit für ein erstes Beratungsgespräch.
Den ersten Schultag Ihres Kindes gestalten wir immer individuell auf dessen Bedürfnisse bezogen. Damit wir dafür genügend Zeit haben, nehmen wir in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien pro Tag je ein Kind pro Klasse neu in die Schule auf.
Die Einschulungsfeier findet meist am Ende der ersten Schulwoche statt. Gerne können Sie Ihre Familie, Freunde und Bekannte zur Feier mitbringen. Die Feier wird gestaltet vom Kollegium und den Schülern und Schülerinnen der Grundstufe.
4. Schulwechsel an die Wartbergschule
Der Schulwechsel von Schülern und Schülerinnen aus anderen (Förder-) Schulformen findet in der Regel zu Beginn des Schuljahres bzw. Halbjahres statt.
Ein Schulwechsel, bedingt durch Umzug, kann jederzeit erfolgen, ist jedoch unter pädagogischen Gesichtspunkten ebenfalls zu Beginn des Schuljahres bzw. Halbjahres sinnvoller.
5. Schulbegleiter/-innen
Abhängig von den individuellen Voraussetzungen Ihres Kindes haben Sie als Eltern die Möglichkeit, beim Fachdienst Jugend, Bildung und Betreuung des Wetteraukreises eine/n Schulbegleiter/-in für Ihr Kind zu beantragen.
Bitte stellen Sie jedoch als Eltern zukünftiger Schüler/-innen keine entsprechenden Anträge, ohne vorher mit der Schule abgesprochen zu haben, ob dies sinnvoll ist. Antragsformulare erhalten Sie von der Schule. Die Schulleitung erläutert Ihnen gerne, welche Aufgaben Schulbegleiter/-innen in der Wartbergschule haben und in welcher Form sie die Schüler/-innen unterstützen.
6. Beförderung
Unsere Schüler/-innen werden mit Schulbussen von zu Hause abgeholt und nach dem Unterricht zurück gefahren. Rollstuhlfahrer/-innen werden in der Regel in entsprechend ausgerüsteten Bussen befördert. Die Schüler/-innen, die den Schulweg selbstständig bewältigen können, fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kostenträger ist der Wetteraukreis. Verantwortlich für die Organisation der Schülerbeförderung und die Beauftragung der Busfirmen ist der Schulträger bzw. die Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO).
7. Gabe von Medikamenten während der Unterrichtszeit
Soll das Personal der Schule Ihrem Kind während der Unterrichtszeiten Medikamente verabreichen, müssen uns vorab zwei ausgefüllte Formulare vorliegen: die
- "Ärztliche Bescheinigung" und die
- "Vereinbarung über die Durchführung von medizinischen Hilfsmaßnahmen / die Verabreichung von Medikamenten"
Beide Formulare können Sie von der Schule erhalten oder sich selbst in unserem Downloadbereich ausdrucken. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Ausfüllen der Formulare
8. Informationen zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
Sofern Sie sich über die Grundlagen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Unterricht bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung informieren möchten, helfen Ihnen die folgenden Links:
- Hessisches Schulgesetz (insbesondere der siebte Abschnitt zur sonderpädagogischen Förderung, § 49-55) sowie die im Detail die
- Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB).
- In den Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erhalten Sie einen Einblick in die Ausrichtung und Schwerpunkte des Unterrichts.
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Selbstverständlich steht Ihnen auch das Schulamt Friedberg für Fragen zur Verfügung wie auch die Beratungs- und Förderzentren (BFZ) im Einzugsbereich
der Wartbergschule:
- Helmut-von-Bracken Schule Friedberg,
- Gabriel-Biel-Schule Butzbach,
- Brunnenschule Bad Vilbel.