Berufsvorbereitung und Praktika

Praktikum / Berufsvorbereitung Wartbergschule Friedberg

1. Einleitung

Alle Schüler/-innen der Wartbergschule absolvieren ab dem 10. Schulbesuchsjahr mindestens ein Betriebspraktikum pro Schuljahr. Diese Praktika werden in folgenden Bereichen durchgeführt:

  • in Werkstätten sowie in den
  • Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung und
  • auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Es ist jedoch mindestens ein Praktikum in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung für alle Schüler/-innen verpflichtend. Das erste Betriebspraktikum in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung leisten demnach auch die Schüler/-innen, die eine berufliche Laufbahn auf dem ersten Arbeitsmarkt anstreben. 

Alle Praktika richten sich hierbei nach der Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen (VOBO), erschienen am 17.07.2018.

 

2. Ziele

Die Hinführung in das Arbeits- und Berufsleben nimmt in der Berufsorientierungsstufe einen hohen Stellenwert ein (Schulprogramm: Konzept der Berufsorientierungsstufe). 

Die Schüler/-innen erhalten in den verschiedenen Praktika Einblicke in das Berufsleben und lernen die Gestaltung eines Arbeitstages im geschützten Rahmen der Werkstätten kennen.  

Die Schüler/-innen erhalten einen Einblick in das Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, um die individuelle berufliche Orientierung zu fördern sowie ihre gesellschaftliche Teilhabe in den Bereichen Bildung und Qualifizierung zu verbessern. 

Die Schüler/-innen lernen verschiedene Arbeitsbereiche kennen, welche ihren individuellen Fähigkeiten und Interessen entsprechen. Ihnen werden verschiedene berufliche Zukunftsperspektiven aufgezeigt, was sie dazu befähigen soll, eigene realistische berufliche Wünsche entwickeln zu können. 

 

Durch ein längerfristiges Praktikum im letzten Schuljahr (Blockpraktikum) lernen die Schüler/-innen die Institution und das Personal bereits kennen. Auf diese Weise soll ihnen der Übergang von der Schule in das Berufsleben erleichtert werden.  

Für umfassend beeinträchtigte Schüler/-innen, die nicht am Arbeitsleben der Werkstätten für Menschen mit Behinderung teilnehmen können, gibt es die Möglichkeit in den Tagesförderstätten der Werkstätten verschiedene Praktika zu absolvieren. Durch Praktika erhalten diese Schüler/-innen die Möglichkeit einen passenden Ort für eine Beschäftigung nach der Schulzeit zu finden und den Übergang Schule – Arbeit zu erleichtern. 

Die Schüler/-innen lernen durch Praktika die Tagesstruktur der Tagesförderstätten sowie die Institution und ihr Personal kennen. Das Personal wird auf die besonderen Eigenschaften und Bedürfnisse der Schüler/-innen vorbereitet. 

 

Arbeit und Beschäftigung ermöglichen den Schülern/-innen Selbstbestätigung, Selbstständigkeit sowie soziale Anerkennung (Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, S.34). 

 

Die Schüler/-innen erhalten eine individuell abgestimmte berufliche Orientierung und erwerben wichtige Kompetenzen, die sie auf die Arbeitswelt vorbereiten (Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, S.34f.).  

 

3. Praktika in Werkstätten für Menschen mit Behinderung 

a)   Praktika im Arbeitsbereich der Werkstätten 

Die Schüler/-innen absolvieren in der Regel im Januar-Februar ein fünfwöchiges Betriebspraktikum in den verschiedenen Standorten der Werkstätten der Behindertenhilfe Wetterau (BHW). Dabei lernen sie den Berufsbildungsbereich in Bad Salzhausen sowie die Arbeitsbereiche der Standorte Friedberg-Ockstadt und Reichelsheim-Weckesheim kennen. Den Berufsbildungsbereich in Bad Salzhausen lernen die Schüler/-innen in der ersten Woche ihres Praktikums kennen. Hier steht das Kennenlernen wichtiger Sicherheitsregeln und -vorschriften sowie das Erproben der Arbeiten aus den verschiedenen Arbeitsbereichen im Fokus. Ziel ist es, die Fähigkeiten der Schüler/-innen einzuschätzen, um sie bestimmten Arbeitsbereichen zuzuteilen. Anschließend absolvieren die Schüler/-innen jeweils ein zweiwöchiges Praktikum in den Standorten Friedberg-Ockstadt sowie Reichelsheim-Weckesheim. Insgesamt geben die Praktika den Schülern/-innen Möglichkeiten zur beruflichen Orientierung sowie Erprobung (10. und 11. Schulbesuchsjahr). 

 

Im letzten Schulbesuchsjahr absolvieren die Schüler/-innen an drei Tagen der Woche ein Blockpraktikum in den Werkstätten der Behindertenhilfe Wetterau. Dieses Blockpraktikum findet in der Regel von März bis Juni statt. Die Schüler/-innen beginnen auch in diesem Praktikum im Berufsbildungsbereich Bad Salzhausen und arbeiten anschließend jeweils vier bis fünf Wochen in den Wetterauer Werkstätten (Standort Friedberg-Ockstadt) und Reichelsheimer Werkstätten (Standort Reichelsheim-Weckesheim). Das Blockpraktikum gibt den Schülern/-innen Möglichkeiten zur Bewährung sowie beruflichen Eingliederung. 

Eine Ausnahme gilt hier für Schüler/-innen, die ein längerfristiges Praktikum auf dem ersten Arbeitsmarkt absolvieren. 

 

b)   Praktikum in einer Tagesförderstätte der Werkstätten 

Für umfassend beeinträchtigte Schüler/-innen finden die Praktika in einer Tagesförderstätte der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung statt. Die Schüler/-innen absolvieren im 10. und 11. Schulbesuchsjahr ein Praktikum pro Schuljahr in einer Tagesförderstätte, welches in der Regel im Mai-Juni stattfindet. Im letzten Schulbesuchsjahr bekommen die Schüler/-innen die Möglichkeit ein zweites Praktikum in einer Tagesförderstätte zu machen. Im Anschluss finden Reflexionsgespräche über das Praktikum und ob eine Übernahme nach Beendigung der Schulzeit gewünscht ist mit der Leitung der Tagesförderstätte statt. 

 

c)   Organisation und Durchführung der Praktika 

Die Organisation der jährlich stattfindenden Praktika in den Werkstätten der Behindertenhilfe wird von der Schule (Stufenleitung und Klassenlehrer/-innen) übernommen. 

 

Fahrtwege: Die Schüler/-innen werden während ihres Praktikums von der Schule aus zu den verschiedenen Standorten befördert. Die Organisation wird ebenfalls vonseiten der Schule organisiert, die Kosten werden vom Wetteraukreis übernommen. 

Begleitung: Die Praktikanten werden mindestens von einer Lehrkraft oder sozialpädagogischen Mitarbeiterin begleitet. Während der Arbeitszeit arbeiten die Schüler/-innen soweit wie möglich selbstständig und sollen sich in die Arbeitsgruppe integrieren. Benötigt der/die Schüler/in Unterstützung bei der Arbeit oder Pflege, wird diese/r zusätzlich von einer Teilhabeassistenz begleitet, sofern diese Begleitung pädagogisch sinnvoll ist. 

 

4. Praktika auf dem ersten Arbeitsmarkt 

Für Praktika auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt es grundsätzlich keine festgelegten Termine im Schuljahr. Zeitpunkt und Dauer der Praktika können nach Möglichkeit der Betriebe individuell festgelegt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Praktika nicht zu Zeiten von außergewöhnlichen Unterrichtsveranstaltungen, wie Klassenfahrten, Wanderwoche und ähnliches stattfinden. Die Schüler/-innen können Praktika ab dem 11. Schulbesuchsjahr absolvieren. Hierbei erhalten sie im 11. Schulbesuchsjahr Möglichkeiten zur beruflichen Erprobung sowie Orientierung. Zur Erleichterung des Übergangs von der Schule in das Berufsleben liegt im 12. Schulbesuchsjahr der Fokus auf eine berufliche Eingliederung und Bewährung. 

 

Die Voraussetzung für ein Praktikum auf dem ersten Arbeitsmarkt ist, dass die Schüler/-innen nach Akquise der Schule, der Erziehungsberechtigten sowie der Kooperationspartner einen geeigneten Platz finden. Die Schüler/-innen müssen den Arbeitsweg dabei selbstständig oder mithilfe der Erziehungsberechtigten bewältigen können. Eine Beförderung von der Schule aus ist in der Regel nicht möglich. Das Praktikum wird nicht täglich von einer Lehrkraft oder sozialpädagogischen Mitarbeiterin begleitet, die Schüler/-innen werden jedoch in regelmäßigen Abständen besucht. Benötigen die Schüler/-innen tägliche Unterstützung, muss von den Erziehungsberechtigten eine Teilhabeassistenz für die Dauer des Praktikums beim Wetteraukreis beantragt werden. 

 

5. Kooperationspartner/-innen

Wichtige Kooperationspartner/-innen bei der Unterstützung der Schüler/-innen ist der Integrationsfachdienst(IFD), die Agentur für Arbeit, sowie die Werkstätten der Behindertenhilfe Wetterau (BHW)und die InkA Wetterau gGmbH. Mit Erlass vom 16.07.2018 bietet das Projekt „Zugangschancen für den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Begleitung des Integrationsfachdienstes oder des Berufsbildungswerkes“ (ZABIB) als Fortsetzung der Initiative Inklusion ebenfalls Unterstützung für die Schüler/-innen.  

 

Die zentrale inklusive Berufsorientierung(ziB) ist eine Maßnahme der BHW und unterstützt die Schüler/-innen bereits während ihrer letzten Schuljahre (z.B. Bewerbungstraining, Vermittlung von Praktikumsplätzen etc.) bei ihrer beruflichen Findung. Dabei werden sie auf ihrem Weg auch nach Beendigung ihrer Schulzeit von den Fachkräften der BHW begleitet und unterstützt. 

 

Die InkA Wetterau gGmbHist ein unabhängiger und gemeinnütziger Dienst, welcher sich die betriebliche Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen zum Ziel gesetzt hat. Sie leisten Beratungsgespräche für die Schüler/-innen und ihren Erziehungsberechtigten und vermitteln Praktikumsplätze. Die Begleitung dieser Praktika findet durch die Schule statt.  

Die Kooperationspartner unterstützen die Schüler-/innen gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten dabei einen geeigneten Praktikumsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden und begleiten die Schüler/-innen auch während des Praktikums. Hierzu finden regelmäßig Beratungen statt, an denen neben den Schülern/-innen auch die Eltern, die Lehrkraft, die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit sowie beteiligte Kooperationspartner teilnehmen. Bei diesen Beratungen werden gemeinsam mögliche Wege im Hinblick auf die berufliche Zukunft der Schüler/-innen thematisiert. 

 

6. Schulentlassung

In der Berufsorientierungsstufe wird in Elterngesprächen und Informationsabenden der Übergang Schule - Arbeitswelt eingeleitet und begleitet. Während des letzten Schulbesuchsjahres findet eine fachliche Beratung der Schüler/-innen und Eltern seitens des Rehadienstes der Agentur für Arbeit sowie des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV), der Schottener Sozialen Dienste und der Werkstätten der Behindertenhilfe Wetterau in der Schule statt. Die Schulzeit wird mit einer feierlichen Zeugnisübergabe abgeschlossen.