Schulabschluss

Zeugnisse Wartbergschule Friedberg

Alle Schüler/-innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden nach den "Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung" unterrichtet – in einer Förderschule genauso wie in der inklusiven Beschulung in der Regelschule.

Solange dieser Anspruch auf sonderpädagogische Förderung nicht aufgehoben wird, schließen die Schüler/-innen ihren Bildungsgang mit dem Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ab.

Ausschlaggebend für den Schulabschluss ist demnach, welcher Förderschwerpunkt formuliert worden ist und nicht, ob die Schüler/-innen eine Förderschule besucht haben oder inklusiv in der Regelschule beschult wurden.