Hier der Elternbrief des Kultusministers zum Thema:
Die Aufhebung des Präsenzunterrichts wurde einschließlich 19.2.21 verlängert. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiter.
Hier der Elternbrief von Schulleiter T. Giese dazu und als Download die aktuellen Schreiben des Hessischen Kultusminsteriums. Darunter ist auch die "Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld" zu finden.
Weitere Informationen vom Hessischen Kultusministerium mit Datum 21.1.21:
Wichtig - Schulbesuch und Krankheitssymptome:
Schülerinnen und Schüler dürfen den Unterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen nicht besuchen, wenn sie selbst oder ihre Haushaltsangehörigen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen.
Darüber hinaus dürfen Schülerinnen und Schüler, die noch nicht zwölf Jahre alt sind, den
Unterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen nicht besuchen, solange Angehörige des gleichen Hausstandes aufgrund einer möglichen Infektion mit
SARS-CoV-2 einer individuell angeordneten Absonderung (Quarantäne) unterliegen.
Sollte Ihr Kind Krankheitssymptome haben, darf es nicht zur Schule kommen! Lesen Sie hierzu bitte die Ausführungen des Kultusministeriums:
Auf unseren Webseiten können Sie sich über Unterrichtsangebote und die Organisation des Schulalltags in der Wartbergschule informieren.
Die Wartbergschule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung körperliche und motorische Entwicklung.