AG-Werken

 

Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit bildet das Werken mit Holz: Verbinden und Trennen, Oberflächenbearbeitung, Bauen/Konstruieren. Die Übung in den folgenden handwerklichen Grundfertigkeiten steht zur Auswahl:

  • Sägen (Laubsäge, Fein- und Japansäge, Gestellsäge, Gehrungssäge, Dekupiersäge, Stichsäge),
  • Schleifen (Schleifklotz aus Holz oder Kork, Delta-/Schwingschleifer),
  • Bohren (Akkubohrer/Standbohrmaschine),
  • Schrauben (Akkuschrauber / Schraubenzieher / -schlüssel),
  • Nageln (Nägel mit dem Hammer einschlagen, aber auch Entfernen derselben mit der Zange),
  • Leimen (inkl. Einsatz von Schraub- und Leimzwingen).

Inhaltlich wird je nach Lern- und Entwicklungsstand und (lebensweltlichen) Interessen der Teilnehmenden entschieden, ob

 

a) im Sinne einer „Offenen Werkstatt“ prozessorientiert vorgegangen wird: Jede/r kann frei wählen, ob er oder sie sägen, nageln, bohren, schrauben oder schleifen möchte. Es muss kein konkretes Produkt hergestellt werden, sondern es geht vorwiegend um den Prozess des Machens (Kleinholz sägen, so viele und so lange Nägel einschlagen, wie es Freude bereitet, Löcher bohren um des Bohrens willen, Holzteile miteinander verbinden ohne konkrete Gestaltungsabsicht etc.). Dabei steht die Freude an der eigenen Tätigkeit im Vordergrund, das Lernen beziehungsweise die Erweiterung von Kompetenzen findet quasi „beiläufig“ statt. Selbstverständlich kann auch auf diesem Wege ein „Produkt“ entstehen, ist jedoch nicht das ausdrückliche Ziel.

 

b) eigene Ideen für Bauvorhaben umgesetzt werden und das Lernen von handwerklichen Grundfertigkeiten nicht im Sinne eines Lehrgangs stattfindet, sondern an den Stellen des individuellen Vorhabens, an denen die Erweiterung von Fertigkeiten nötig ist, um den nächsten Schritt möglichst selbstständig bewältigen zu können. Dazu ist es nötig, dass das gewünschte Vorhaben beziehungsweise die Art der Umsetzung desselben insgesamt zu den Kompetenzen der Teilnehmenden passt, so dass nicht zu viele Tätigkeiten von der Lehrkraft übernommen werden müssen, weil sie noch nicht in der Zone der nächsten Entwicklung liegen.

 

c) lehrgangsmäßig einzelne handwerkliche Grundfertigkeiten geübt und dann im Rahmen eines Bauvorhabens angewendet werden.